Info zum Bundesteilhabegesetz

Das Bundesteilhabegesetz stellt gesetzliche Betreuer von Menschen mit Behinderung vor besondere Herausforderungen. Nun fand in der Marienstift-Wohnstätte im Jonastal eine Info-Veranstaltung statt.

Sabrina Witzmann, Leiterin der Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderung am Marienstift, schreibt:

"Ab dem Jahr 2020 gilt das Bundesteilhabegesetz in voller Kraft. Dies zieht massive gesetzliche Veränderungen nach sich, welche starke Auswirkungen auf die gesetzliche Betreuung unserer Klienten haben. Die gesetzlichen Betreuer müssen sich in diesem Jahr auf diese Veränderungen vorbereiten. Sie müssen noch in diesem Jahr für ihre Klienten neue Anträge stellen, um die Rechtsansprüche dieser für 2020 sicherzustellen.

Das Interesse an der Veranstaltung war groß. Es haben ca. 40 gesetzliche Betreuer/innen unserer Klienten daran teilgenommen. Auch das Sozialamt war mit der Amtsleitung Herrn Krannich und der Sachgebietsleitung Fr. Ortloff vertreten. Darüber hinaus nahmen Herr Mölders, der Geschäftsführer der Lebenshilfe und Herr Schrader, der Leiter der Werkstatt für Menschen mit Behinderung am Kesselbrunn, an der Veranstaltung teil.

„Auf uns kommen mit dem BTHG große Herausforderungen und Veränderungen zu. Wir sitzen alle im selben Boot. Wir müssen diese Herausforderungen und Veränderungen gemeinsam meistern“, sagte Sabrina Witzmann.

Einen inhaltlichen Überblick, zu den anstehenden Veränderungen durch das BTHG gab Anke Palme von der Organisation „Malteser Hilfsdienst e.V.“. Frau Palme ist für den Ilm-Kreis als ergänzende unabhängige Teilhabeberaterin tätig, daher beinhaltete ihr Vortrag die aktuellsten Informationen zur Umsetzung des BTHGs.

Im Anschluss an den Vortrag informierten Herr Krannich (Sozialamtsleitung) und Fr. Ortloff (Sachgebietsleiterin) über die Vorgehensweise bei der Antragsstellung. Sie erklärten Fragen und gaben wichtige Hinweise. Die Sozialamtsleitung sicherte den gesetzlichen Betreuern weitere Infoveranstaltungen, Standardformulare zur Beantragung sowie Info-Flyer zu.

Herr Krannich und Fr. Ortloff machten deutlich, dass in der Umsetzung des BTHGs vielen Fragen und Unsicherheiten bestehen und diese im Verlauf des Jahres geklärt werden müssen.

Nach der Veranstaltung waren alle gesetzlichen Betreuer für die anstehenden Veränderungen sensibilisiert und werden sich für Ihre Klienten auf den Weg machen."

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